Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung der Bedingungen

1.1 Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Bestätigung der Leistung durch den Gast gelten diese Bedingungen als angenommen.

1.2 Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von ihnen abweichende Bedingungen des Gastes gelten nicht, es sei denn, der Anbieter hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender oder von den nachfolgenden Bestimmungen abweichender Bedingung des Gastes die Leistung an den Gast vorbehaltlos erbringt.

1.3 Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bzw. per Mail bestätigt.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

2.1 Die Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich.

2.2 Mit dem Buchungsauftrag, der schriftlich, mündlich, per Telefax oder Mail erteilt werden kann, kommt der Vermietungsvertrag zwischen dem Gast und den Vermietern des Gäste-Apartment, Ulrike und Thomas Mokry, zustande.

2.3 Die verbindliche Buchung erfolgt durch den buchenden Gast. Dies gilt auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.

§ 3 Reservierung

3.1 Die Reservierung ist nach Bestätigung der Reservierung per Mail und/oder erfolgter Anzahlung bindend. Eine Bestätigung erhalten Sie nach Eingang der 50 % igen Anzahlung. Die Räume stehen Ihnen am Anreisetag ab 14:00 Uhr und am Abreisetag bis 10:30 Uhr zur Verfügung. Die An- und Abreisezeiten sind jedoch nach Absprache flexibel.

3.2 Für die Zimmer und das Apartment werden Ankunftszeiten mit einem Zeitfenster von einer Stunde für die Schlüsselübergabe vereinbart. Bei einer veränderten Anreisezeit hat eine Kurzmitteilung per Telefon und eine neue Zeitabsprache mit dem Anbieter durch den Gast zu erfolgen. Anderenfalls muß der Gast Wartezeiten bei Ankunft zu unabgesprochener Zeit in Kauf nehmen.

§ 4 Preise, Zahlungsfälligkeit

4.1 Der gesamte Aufenthaltspreis wird abzüglich der bereits geleisteten Anzahlung am Anreisetag fällig. Zahlungsmöglichkeiten: Barzahlung bei Ankunft oder 100 % per Überweisung im Voraus.

4.2 Die Preisliste kann laufend aktualisiert werden.

4.3 Sollte eine Buchung nach Anreise durch den Gast vorzeitig storniert werden, ist 100% des Preises des nicht in Anspruch genommenen gesamten Buchungszeitraumes zu bezahlen.

§ 5 Stornierung

5.1 Wir können nicht die Verantwortung für schlechtes Wetter, Erkrankung, Fahrplanänderungen und Verspätungen übernehmen. Im Falle einer bestätigten Reservierung müssen wir spätestens 10 Tage vor der Ankunft über eine Stornierung informiert werden. Andernfalls verlangen wir eine Teilkompensation des Aufenthaltspreises. Die unten angegebenen Daten sind die maximalen Stornierungsgebühren.

5.2.1 Bei Stornierung mehr als 10 Tage vor der Ankunft entstehen keine Stornierungsgebühr.

5.2.2 Bei Stornierung innerhalb von 10 Tagen vor Anreise durch den Gast ist der Preis der gesamten Buchung zu 50 % zu bezahlen.

5.3 Andere Vereinbarungen sind nur in Abstimmung mit dem Anbieter und in Schriftform gültig.

§ 6 Gewährleistung und Haftung

6.1 Der Anbieter haftet nicht für den Verlust und/oder Zerstörung von persönlichen Gegenständen oder Schäden des Inventars und der Räumlichkeiten bei Vorsatz Räumlichkeiten bzw. durch Verletzung der Aufsichtspflicht des Gastes.

6.2 Der Anbieter haftet nicht für unvorhergesehene, unvermeidbare und außergewöhnliche Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt. Fälle der höheren Gewalt sind diejenigen, die sich dem Einflussbereich des Anbieters entziehen, wie z.B.: Naturkatastrophen, Stromausfall etc.

6.3 Die Vermieter haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Empfehlungen von Restaurants, Theaterbesuchen, Ausstellungen usw.).

6.4 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Im übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Anbieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Die Schadensersatzpflicht Schaden begrenzt.

6.5 Vom Gast beschädigte oder zerstörte Dinge im vermieteten Objekt müssen dem Anbieter entsprechend rechtzeitig gemeldet und ersetzt werden. Dadurch entstehende Mietausfallzeiten werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

6.6 Der Vermieter haftet nicht für entstandene Schäden, die in Verbindung mit der Nutzung der zur Verfügung gestellten Gegenstände (z.B. Kochplatten, Fön, etc.) entstehen können. Ausnahme wäre grobe Fahrlässigkeit die nachweislich seitens des Vermieters verursacht wurden.

§ 7 Reklamationen

7.1 Beanstandungen bitte umgehend dem Vermieter melden.

§ 8 Datenschutz, –austausch

8.1 Der Kunde wird hiermit gem. § 33 BDSG sowie des § 3 TDDSG darüber unterrichtet, dass der Anbieter seine Bestandsdaten (Name/Adresse) in maschinenlesbarer Form und nur für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet. Der Anbieter ist berechtigt, die Gastdaten offenzulegen, sofern dies nur für die Sicherstellung des Betriebs erforderlich ist (staatliche Behörden).

§ 9 Schlussbestimmungen

9.1 Für sämtliche Verträge gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit den Verträgen ergeben, wird ausschließlich Köln als Gerichtsstand vereinbart.

9.2 Leistungs- und Erfüllungsort ist Bochum.

9.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien im Hinblick auf ihre wirtschaftlichen und persönlichen Interessen gewollt hätten, sofern sie die Unwirksamkeit bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages.